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Diese Onlinevereinbarung für die kostenlose Version von Google Apps (die "Vereinbarung") wird zwischen Ihnen und Google Inc., einem Unternehmen aus Delaware mit Sitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, Kalifornien 94043 ("Google"), und der den hierin enthaltenen Bedingungen zustimmenden juristischen Person ("Kunde") getroffen. Diese Vereinbarung regelt den Zugriff des Kunden auf die Dienste und die Nutzung der Dienste durch den Kunden und tritt ab dem Effektivdatum in Kraft. Sie tritt an dem Datum in Kraft, an dem der Kunde auf die nachstehende Schaltfläche "Ich stimme zu" klickt (das "Datum des Inkrafttretens"). Falls Sie der Vereinbarung im Namen des Kunden zustimmen, gewährleisten Sie Folgendes: (i) Sie verfügen über die vollständige rechtliche Befugnis, für Ihren Arbeitgeber oder die betreffende Rechtspersönlichkeit eine bindende Verpflichtung zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen einzugehen; (ii) Sie haben die vorliegende Vereinbarung gelesen und verstanden; (iii) Sie erklären sich im Namen der von Ihnen vertretenen Partei mit der vorliegenden Vereinbarung einverstanden. Falls Sie nicht über die rechtliche Befugnis verfügen, für den Kunden eine bindende Verpflichtung einzugehen, klicken Sie unter keinen Umständen auf die Schaltfläche "Ich stimme zu". Diese Vereinbarung regelt den Zugriff des Kunden auf die Dienste und die Nutzung der Dienste durch den Kunden.
- 1. Dienste.
- 1.1 Einrichtungen und Datenübertragung. Sämtliche Einrichtungen, die zum Speichern und Bearbeiten von Kundendaten genutzt werden, müssen angemessene Sicherheitsstandards einhalten, die ebenso wirksamen Schutz bieten wie die Sicherheitsstandards der Einrichtungen, in denen Google eigene Informationen ähnlichen Typs speichert und bearbeitet. Google verfügt mindestens über branchenübliche Systeme und Verfahrensweisen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit von Kundendaten zu gewährleisten, um Schutz gegen zu erwartende Bedrohungen oder Risiken für die Sicherheit oder Integrität von Kundendaten und gegen den unbefugten Zugriff oder die unbefugte Nutzung von Kundendaten zu bieten. Im Rahmen der Bereitstellung des Diensts kann Google Kundendaten in den USA und in jedem anderen Land speichern und verarbeiten, in dem Google oder seine Agenten Einrichtungen unterhalten. Mit der Nutzung der Dienste erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Übertragung, Bearbeitung und Speicherung von Kundendaten.
- 1.2 Änderungen.
- a. An den Diensten. Google hat das Recht, jegliche Teile des Diensts ohne Ankündigung zu ändern, zu sperren oder einzustellen. Falls Google eine erhebliche Veränderung an den Diensten vornimmt, wird der Kunde davon in Kenntnis gesetzt, falls er Benachrichtigungen über Änderungen von Google abonniert hat.
- An dieser Vereinbarung. Google behält sich das Recht vor, die in dieser Vereinbarung oder in anderen Richtlinien für den Dienst enthaltenen Bestimmungen jederzeit zu ändern, indem eine neue Vereinbarung unter http://www.google.com/apps/intl/de/terms/standard_terms.html oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL bereitgestellt wird. Der Kunde ist dafür verantwortlich, regelmäßig nach Aktualisierungen dieser Vereinbarung zu sehen. Alle Änderungen an dieser Vereinbarung werden verbindlich (i) durch die Online-Annahme des Kunden von aktualisierten Bestimmungen oder (ii) durch die fortgesetzte Nutzung des Diensts durch den Kunden nach der Aktualisierung dieser Bestimmungen durch Google.
- 1.3 Eigentümerschaft an Kunden-Domain-Namen. Vor der Bereitstellung der Dienste kann Google sich vergewissern, dass die Kunden-Domain-Namen im Eigentum bzw. unter der Kontrolle des Kunden stehen. Wenn die Kunden-Domain-Namen nicht im Eigentum bzw. unter der Kontrolle des Kunden stehen, ist Google nicht verpflichtet, dem Kunden die Dienste bereitzustellen.
- 1.4 Anzeigen. Der Kunde stimmt zu, dass Google Anzeigen in Verbindung mit dem Dienst bereitstellen darf.
- 2. Verpflichtungen des Kunden.
- 2.1 Konformität. Der Kunde nutzt die Dienste in Übereinstimmung mit der Richtlinie zur ordnungsgemäßen Nutzung. Google kann von Zeit zu Zeit neue Anwendungen oder Funktionalitäten über den Dienst verfügbar machen, deren Nutzung von der Zustimmung des Kunden zu weiteren Bestimmungen abhängig sein kann. Darüber hinaus stellt Google dem Kunden und dessen Endnutzern zusätzlich zu den Diensten weitere, nicht zu Google Apps gehörende Produkte zur Verfügung. Diese Bereitstellung erfolgt in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen der nicht zu Google Apps gehörenden Produkte und den anwendbaren produktspezifischen Nutzungsbedingungen von Google. Falls der Kunde eines oder alle der nicht zu Google Apps gehörenden Produkte nicht aktivieren möchte, kann der Kunde diese Produkte jederzeit über die Admin-Konsole aktivieren bzw. deaktivieren.
- 2.3 Kundenadministration der Dienste. Der Kunde kann über die Admin-Konsole einen oder mehrere Administratoren angeben, die die Rechte für den Zugriff auf die Administratorkonten und zur Verwaltung der Endnutzerkonten haben. Der Kunde ist verantwortlich für: (a) die Wahrung der Vertraulichkeit von Passwort und Admin-Konto/Admin-Konten, (b) die Festlegung derjenigen Personen, die zum Zugriff auf das Admin-Konto/die Admin-Konten berechtigt sind, und (c) das Sicherstellen, dass bei allen Aktivitäten, die in Verbindung mit dem Admin-Konto/den Admin-Konten erfolgen, die Vereinbarung eingehalten wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Verantwortung von Google sich nicht auf die interne Verwaltung der Dienste für den Kunden erstreckt und dass Google ausschließlich als Datenverarbeiter fungiert. Der Kunde stimmt zu, dass Endnutzer Drittanbieteranwendungen (unterliegen separaten Nutzungsbedingungen) für die Verwendung in ihren speziellen Endnutzerkonten aus dem Google Apps Marketplace hinzufügen oder erwerben dürfen.
- 2.3 Aliase. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Überwachung, Beantwortung und sonstige Verarbeitung von E-Mails, die an die Aliase "abuse" und "postmaster" der Domain-Namen des Kunden gesendet werden. Google ist jedoch berechtigt, E-Mails, die an diese Aliase für Domain-Namen des Kunden gesendet werden, zu überwachen, um Fälle von Missbrauch erkennen zu können.
- 2.4 Zustimmung des Endnutzers. Die Administratoren des Kunden haben die Möglichkeit, auf die den Endnutzern in den Endnutzerkonten zur Verfügung stehenden Daten zuzugreifen, diese zu überwachen, zu verwenden oder offenzulegen. Der Kunde ist zuständig für die Einholung und Aufrechterhaltung der Zustimmung aller Endnutzer (i) zu Zugriff, Überwachung, Verwendung bzw. Offenlegung dieser Daten durch den Kunden und dafür, dass Google den Kunden in die Lage versetzt, diese Tätigkeiten durchzuführen, und (ii) zur Bereitstellung der Dienste durch Google.
- 2.5 Nicht autorisierte Verwendung. Der Kunde unternimmt alle wirtschaftlich vernünftigen Bemühungen, um die nicht autorisierte Verwendung der Dienste zu verhindern und gegebenenfalls zu beenden. Der Kunde unterrichtet Google unverzüglich über eine etwaige nicht autorisierte Verwendung der Dienste bzw. einen nicht autorisierten Zugriff auf die Dienste, von der/dem er Kenntnis erlangt.
- 2.6 Einschränkungen für die Verwendung. Sofern Google dem nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, führt der Kunde keine der folgenden Aktionen durch und unternimmt wirtschaftlich vernünftige Bemühungen, um zu verhindern, dass Dritte eine der folgenden Aktionen durchführt: (a) Verkauf, Weiterverkauf, Verleasen (oder eine funktional ähnliche Aktion) der Dienste an einen Dritten, außer sofern in dieser Vereinbarung ausdrücklich autorisiert; (b) Versuch, ein Reverse Engineering der Dienste oder einer Komponente der Dienste durchzuführen; (c) Versuch, einen Ersatz oder einen ähnlichen Dienst durch die Verwendung der Dienste oder den Zugriff auf die Dienste zu erstellen; (d) Verwendung der Dienste für Aktivitäten mit hohem Risiko; oder (e) Verwenden der Dienste zum Speichern oder Übertragen von Kundendaten, die laut Exportkontrollgesetzen Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Dem Kunden obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Einhaltung des HIPAA.
- 2.7 Anforderungen seitens eines Dritten. Der Kunde ist für die Beantwortung der Anforderungen seitens eines Dritten verantwortlich. Sofern rechtlich und nach den Bedingungen der Anforderung seitens eines Dritten zulässig, (a) unterrichtet Google den Kunden unverzüglich über den Erhalt einer Anforderung seitens eines Dritten, (b) leistet Google den vertretbaren Anforderungen des Kunden hinsichtlich dessen Bemühungen zur Ablehnung der Anforderungen eines Dritten Folge und (c) stellt Google dem Kunden die zur Erwiderung auf die Anforderung eines Dritten erforderlichen Informationen oder Tools zur Verfügung. Der Kunde versucht zunächst, die zur Erwiderung auf die Anforderung eines Dritten erforderlichen Informationen selbst einzuholen, und wendet sich nur dann an Google, wenn das Einholen solcher Informationen mit vertretbaren Bemühungen nicht möglich ist.
- 2.8 Nutzungsrichtlinien und Beschränkungen. Dem Kunden ist ein Endnutzerkonto gestattet. Der Kunde hat alle zusätzlichen Nutzungsrichtlinien und Beschränkungen in Bezug auf die Nutzung des Diensts einzuhalten, die zu gegebener Zeit von Google erlassen werden.
- 2.9 Endnutzer. Der Kunde stimmt zu, dass die Endnutzer die Richtlinie zur fairen Nutzung und die Endnutzerbestimmungen einhalten.
- 3. Gebühren. Der Dienst wird dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern der Kunde zustimmt, dass Google (a) dem Kunden oder seinen Endnutzern gegen eine Gebühr optionale Dienste anbieten darf oder (b) eine Premium-Version des Dienstes gegen eine Gebühr anbieten darf. Google kann zu jeder Zeit den Betrieb der kostenlosen Version einstellen und nur noch eine Premium-Version anbieten. In diesem Fall kündigt Google gemäß Abschnitt 10 dieser Vereinbarung und der Kunde hat die Möglichkeit, auf die Premium-Version umzustellen.
- 4. Technische Supportdienste. Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf sämtliche Fragen und Beschwerden zu antworten, die der Endnutzer oder andere Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des Diensts durch den Kunden oder seine Endnutzer hat. Google stellt dem Kunden und seinen Endnutzern die Hilfe zur Verfügung.
- 5. Sperrung.
- 5.1 Von Endnutzerkonten durch Google. Wenn Google Kenntnis von einem Verstoß eines Endnutzers gegen die Vereinbarung erlangt, kann Google den Kunden eigens zur Aussetzung des betreffenden Endnutzerkontos auffordern. Falls der Kunde der Aufforderung von Google zur Sperrung eines Endnutzerkontos nicht nachkommt, kann Google die Sperrung selbst vornehmen. Die Sperre eines Kontos durch Google wird solange andauern, bis der Endnutzer die Verletzung behoben hat, die zu der Sperre geführt hat.
- 5.2 Dringende Sicherheitsprobleme. Ungeachtet des Vorstehenden kann Google im Falle eines dringlichen Sicherheitsproblems in Verbindung mit der Nutzung, die eine Verletzung darstellt, eine sofortige Sperre festlegen. Die Sperre wird auf ein Mindestmaß und auf die Dauer begrenzt sein, die erforderlich ist, um das dringliche Sicherheitsproblem zu verhindern oder zu beheben.
- 6. Vertrauliche Informationen.
- 6.1 Verpflichtungen. Jede Partei verpflichtet sich, (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit derselben Sorgfalt zu schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, und (b) die vertraulichen Informationen nicht offenzulegen, außer an Zweigunternehmen, Angestellte und Vertreter, die davon Kenntnis haben müssen und sich schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Jede Partei (und sämtliche Konzerngesellschaften, Mitarbeiter und Vertreter, an die die vertraulichen Informationen offengelegt wurden) ist berechtigt, die vertraulichen Informationen unter aller gebotenen Vorsicht zur Ausübung von Rechten und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß der vorliegenden Vereinbarung zu nutzen. Jede Partei ist im Falle einer Verletzung der im vorliegenden Abschnitt ausgeführten Bestimmungen für die Handlungen ihrer Konzerngesellschaften, Mitarbeiter und Vertretung verantwortlich.
- 6.2 Ausnahmen. Folgende Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen: (a) Informationen, die dem Empfänger der vertraulichen Informationen bereits bekannt waren, (b) Informationen, die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt wurden, (c) Informationen, die vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden oder (d) die der Empfänger auf rechtmäßige Weise von einer anderen Partei erhalten hat.
- 6.3 Erforderliche Offenlegung. Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen, wenn dies durch gesetzliche Vorschriften erforderlich ist, jedoch nur nachdem sie, sofern rechtlich zulässig, (a) in wirtschaftlicher Weise angemessene Bemühungen zur Benachrichtigung der anderen Partei unternommen hat und (b) der anderen Partei die Möglichkeit gegeben hat, die Offenlegung anzufechten.
- 7. Gewerbliche Schutzrechte, Markenkennzeichen.
- 7.1 Gewerbliche Schutzrechte. Sofern hier nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt die vorliegende Vereinbarung keiner Partei Rechte an Inhalten oder Rechte an den gewerblichen Schutzrechten der anderen Partei, sei es stillschweigend oder anderweitig. Wie zwischen den Parteien vereinbart, ist der Kunde Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den Kundendaten, und Google ist Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den Diensten.
- 7.2 Anzeige von Marken. Google ist zur Anzeige derjenigen Marken des Kunden berechtigt, deren Anzeige der Kunde autorisiert hat. Eine derartige Autorisierung erfolgt durch den Kunden durch Hochladen seiner Marken an den Dienst, und zwar innerhalb der angegebenen Bereiche der Dienstseiten. Der Kunde kann die Art und Weise dieser Verwendung mithilfe der Admin-Konsole festlegen. Außerdem darf Google seine Markenkennzeichen auf den Dienstseiten anzeigen, um darauf hinzuweisen, dass die Dienste von Google bereitgestellt werden. Die Parteien dürfen die Markenkennzeichnungen der jeweils anderen Partei nur im Rahmen der in der vorliegenden Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen anzeigen oder nutzen. Jegliche darüber hinaus gehende Nutzung erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei.
- 7.3 Einschränkung zu den Marken. Jegliche Nutzung der Markenkennzeichnungen einer Partei kommt der Partei zugute, die die gewerblichen Schutzrechte an den betreffenden Markenkennzeichnungen innehat. Eine Partei kann das Recht einer anderen Partei zur Nutzung der Markenkennzeichnungen im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei und unter Einräumung einer angemessenen Frist für den Ablauf des Nutzungsrechts widerrufen.
- 8. Werbung. Der Kunde stimmt zu, dass Google den Namen und die Markenkennzeichen des Kunden in eine Liste mit Google-Kunden im Internet oder zu Werbezwecken aufnehmen darf. Der Kunde stimmt auch zu, dass Google mündlich auf den Kunden als Kunde der Produkte oder Dienste von Google verweisen darf, die dieser Vereinbarung unterliegen. Dieser Abschnitt unterliegt Abschnitt 7.3 (Einschränkung zu den Marken).
- 9. Erklärungen, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse.
- 9.1 Erklärungen und Gewährleistungen. Jede Partei sichert zu, dass sie uneingeschränkt bevollmächtigt und befugt ist, die vorliegende Vereinbarung abzuschließen. Jede Partei gewährleistet, dass sie sämtliche in Verbindung mit der Bereitstellung und Nutzung der Dienste anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten wird (einschließlich der geltenden Gesetze für die Benachrichtigung über Sicherheitsverletzungen).
- 9.2 Haftungsausschlüsse. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND SOFERN IN DIESEM DOKUMENT NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, ÜBERNIMMT KEINE PARTEI IRGENDEINE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH NOCH ANDERWEITIG, INSBESONDERE GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. GOOGLE MACHT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER DURCH ODER ÜBER DIE DIENSTE ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INHALTE ODER INFORMATIONEN. DER KUNDE BESTÄTIGT, DASS ES SICH BEI DEN DIENSTEN NICHT UM EINEN TELEFONDIENST HANDELT UND DASS DIE DIENSTE KEINE MÖGLICHKEIT BIETEN, ANRUFE ÜBER ÖFFENTLICHE TELEFONNETZE ZU EMPFANGEN ODER ZU TÄTIGEN, AUCH NICHT ÜBER NOTRUFNUMMERN.
- 10. Kündigung.
- 10.1 Durch den Kunden. Der Kunde kann die Nutzung des Diensts jederzeit einstellen.
- 10.2 Durch Google. Der Kunde stimmt zu, dass Google diese Vereinbarung und/oder die Bereitstellung des gesamten Diensts oder seiner Komponenten jederzeit und aus jeglichen Gründen beenden darf. Ungeachtet des Vorstehenden informiert Google den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor der Beendigung oder Sperrung des Dienst darüber, vorausgesetzt, dass der Dienst nicht sofort beendet wird, weil (i) der Kunde gegen diese Vereinbarung verstoßen hat oder (ii) weil Google nach vernünftigem Ermessen festgestellt hat, dass die weitere Bereitstellung des Diensts angesichts der geltenden Gesetzte wirtschaftlich untauglich ist.
- 10.3 Wirkungen der Kündigung. Wenn diese Vereinbarung endet, gilt Folgendes: (i) Die Rechte, die die Parteien einander zugestanden haben, erlöschen unverzüglich, sofern in diesem Abschnitt nicht anderweitig festgelegt; (ii) Google gewährt dem Kunden für einen wirtschaftlich vernünftigen Zeitraum den Zugriff auf die Kundendaten und die Möglichkeit, diese zu exportieren; und (iii) Google löscht nach einem wirtschaftlich vernünftigen Zeitraum die Kundendaten durch Entfernen der Verweise darauf auf den aktiven Servern und Überschreiben der Daten im Laufe der Zeit.
- 11. Haftungsfreistellung. Der Kunde wird Google von jeglichen Kosten, Haftungs- und Schadenersatzansprüchen freistellen und schadlos halten (einschließlich Vergleichskosten und Rechtsanwaltskosten in angemessenem Rahmen), die aus Ansprüchen Dritter bezüglich folgender Sachverhalte entstehen: (i) Daten und Domain-Namen von Kunden, (ii) Verletzung oder Zweckentfremdung der Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Markenzeichen Dritter durch Markenkennzeichnungen oder (iii) eine Nutzung der Dienste durch den Kunden, die gegen die Richtlinie für ordnungsgemäße Nutzung verstößt. Die Partei, die Anspruch auf Schadensersatz erhebt, muss die andere Partei unverzüglich von dem Anspruch in Kenntnis setzen und bei der Verteidigung des Anspruchs mit der anderen Partei zusammenarbeiten. Die zur Haftungsfreistellung verpflichtete Partei hat die vollständige Kontrolle und Weisungsgewalt über die Verteidigung, mit folgenden Ausnahmen: (a) Für jeden Vergleich, bei dem die Partei, die die Haftungsfreistellung anstrebt, verpflichtet ist, die Haftung einzugestehen oder Geld zu bezahlen, ist die vorherige schriftliche Zustimmung der betreffenden Partei erforderlich, wobei eine solche Zustimmung nicht in unangemessener Weise zurückgehalten oder verzögert werden darf; und (b) die andere Partei darf sich mit eigenem Rechtsbeistand und auf eigene Kosten an der Verteidigung beteiligen.
- 12. Haftungsbeschränkung.
- 12.1 Beschränkung der indirekten Haftung. KEINE PARTEI IST GEMÄSS DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG FÜR UMSATZEINBUSSEN ODER INDIREKTE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENERSATZ HAFTBAR, SELBST WENN DER PARTEI BEKANNT WAR ODER HÄTTE BEKANNT SEIN SOLLEN, DASS DERARTIGE SCHÄDEN MÖGLICH WAREN, UND SELBST WENN DIREKTE SCHÄDEN NICHT ZU RECHTSBEHELFEN BERECHTIGEN.
- 12.2 Beschränkung der Haftungshöhe. KEINE PARTEI DARF AUS DIESER VEREINBARUNG FÜR MEHR ALS EINTAUSEND (1000) US-DOLLAR HAFTBAR GEMACHT WERDEN.
- 12.3 Ausnahmen zu den Beschränkungen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten soweit jeweils gesetzlich zulässig. Sie gelten jedoch nicht im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen, einer Verletzung der gewerblichen Schutzrechte einer Partei durch die andere Partei oder für Verpflichtungen zur Haftungsfreistellung.
- 13. Verschiedenes.
- 13.1 Mitteilungen. Sofern in diesem Dokument nicht anderweitig angegeben (a) sind alle Mitteilungen schriftlich zu verfassen und an die Rechtsabteilung und den primären Ansprechpartner der anderen Partei zu richten und (b) gilt die Mitteilung als erfolgt, (i) wenn sie – bei Zustellung durch Kurier oder Expresskurier – durch schriftliche Quittung bestätigt wurde oder – bei Versand per Post ohne Zustellungsbestätigung – wenn sie empfangen wurde, oder (ii) – bei Versand per Fax oder E-Mail – wenn der Empfang durch eine automatische Quittung oder durch elektronische Protokolle bestätigt wurde.
- 13.2 Übertragung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder ihre Bestandteile ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen. Ausgenommen hiervon sind Konzerngesellschaften, allerdings nur wenn: (a) die Konzerngesellschaft, an die die Abtretung oder Übertragung erfolgt, schriftlich erklärt, die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung einzuhalten, und (b) die Partei, die die Vereinbarung abtritt oder überträgt, für vor der Abtretung oder Übertragung entstandene Verpflichtungen haftbar bleibt. Jeder andere Versuch einer Abtretung oder Übertragung ist null und nichtig.
- 13.3 Kontrollwechsel. Im Falle eines Kontrollwechsels (beispielsweise durch den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien, eine Fusion oder sonstige Unternehmenstransaktionen): (a) macht die von dem Kontrollwechsel betroffene Partei der anderen Partei innerhalb von dreißig Tagen nach dem Kontrollwechsel schriftlich davon Mitteilung und (b) die andere Partei ist berechtigt, die vorliegende Vereinbarung zwischen dem Kontrollwechsel und dreißig Tagen nach Erhalt der in Teilabschnitt (a) vorgesehenen schriftlichen Mitteilung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
- 13.4 Höhere Gewalt. Keine der Parteien kann für die mangelhafte Erfüllung von Bedingungen infolge von Umständen haftbar gemacht werden, die sich der Kontrolle der betreffenden Partei entziehen (z. B. Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder terroristische Anschläge, Unruhen, Arbeitsbedingungen, Maßnahmen der Regierung oder Ausfällen des Internets).
- 13.5 Kein Verzicht. Die Unterlassung der Durchsetzung einer Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung stellt keinen Verzicht dar.
- 13.6 Salvatorische Klausel. Falls sich eine der Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung als nicht durchsetzbar erweist, bleiben die übrigen Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung dennoch unverändert in Kraft.
- 13.7 Keine Geschäftsbesorgung. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und die vorliegende Vereinbarung begründet keine Geschäftsbesorgung, Partnerschaft und kein Joint Venture.
- 13.8 Keine Vorteile für Drittanbieter. Aus diesem Vertrag ergeben sich keine Vorteile für Drittanbieter.
- 13.9 Billigkeitsantrag. Die vorliegende Vereinbarung beinhaltet keinerlei Bestimmungen, die die Möglichkeit der Parteien einschränken, billigkeitsrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
- 13.10 Geltendes Recht. Die vorliegende Vereinbarung unterliegt dem Gesetz des Staates Kalifornien, unter Ausschluß der von diesem Staat gewählten gesetzlichen Vorschriften. DIE PARTEIEN ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS JEGLICHE STREITFÄLLE, DIE IN VERBINDUNG MIT DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG ENTSTEHEN, DER PERSÖNLICHEN RECHTSPRECHUNG DER GERICHTE IN SANTA CLARA COUNTY, KALIFORNIEN UNTERLIEGEN:
- 13.11 Ergänzungen. Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen und ausdrücklich angeben, dass sie eine Ergänzung zur vorliegenden Vereinbarung darstellen.
- 13.12 Fortbestand. Die folgenden Abschnitte behalten über den Ablauf und die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus ihre Gültigkeit: Abschnitte 6 (Vertraulichkeit), 7 (Gewerbliche Schutzrechte; Marken), 9 (Erklärungen, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse), 10 (Kündigung), 11 (Haftungsfreistellung), 12 (Haftungsbegrenzung), und 13 (Verschiedenes).
- 13.13 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und alle Dokumente, auf die darin verwiesen wird, stellen hinsichtlich des hier festgelegten Gegenstands die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und heben alle vorherigen oder gleichzeitig vorhandenen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand auf. Die Bestimmungen, die sich unter einer URL befinden und auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird, werden hiermit durch diesen Verweis in die Vereinbarung aufgenommen.
- 13.14 Interpretation sich widersprechender Bestimmungen. Falls ein Konflikt zwischen den Dokumenten auftritt, aus denen sich die vorliegende Vereinbarung zusammensetzt, gelten in Bezug auf die Dokumente folgende Prioritäten: erst die vorliegende Vereinbarung, dann die Bedingungen, die unter einer beliebigen URL festgehalten sind.
- 14. Definitionen.
- "Richtlinie zur fairen Nutzung" bezeichnet die Richtlinie zur fairen Nutzung der Dienste, die unter http://www.google.com/apps/intl/de/terms/standard_terms.html bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL verfügbar ist.
- "Administratorkonten" sind die Konten, die Google dem Kunden zum Zwecke der Verwaltung der Dienste zur Verfügung stellt. Für die Nutzung der Administratorkonten ist ein Passwort erforderlich, das Google dem Kunden zur Verfügung stellt.
- "Admin-Konsole" ist das Online-Tool, das Google dem Kunden zur Verwendung bei der Berichterstellung und bestimmten anderen Verwaltungsfunktionen zur Verfügung stellt.
- "Administratoren" sind die vom Kunden festgelegten technischen Mitarbeiter, die die Dienste im Namen des Kunden für die Endnutzer verwalten.
- "Anzeigen" sind Online-Anzeigen, die Google den Endnutzern anzeigt.
- "Zweigunternehmen" bezeichnet eine juristische Person, die eine Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von dieser direkt oder indirekt kontrolliert wird oder mit dieser unter gemeinsamer direkter oder indirekter Kontrolle steht.
- "Markenkennzeichen" sind Markennamen, Marken, Dienstmarken, Logos, Domain-Namen und sonstige unverkennbare Markenkennzeichen der jeweiligen Partei, die von der betreffenden Partei zu gegebener Zeit geschützt werden.
- "Vertrauliche Informationen" sind Informationen, die von einer Partei laut dieser Vereinbarung der anderen Partei offengelegt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den betreffenden Umständen normalerweise als vertraulich gelten. Kundendaten sind vertrauliche Informationen des Kunden.
- "Kundendaten" bezeichnet Daten, einschließlich E-Mails, die durch den Kunden oder die Endnutzer über die Dienste bereitgestellt, erzeugt, übertragen oder angezeigt werden.
- "Kunden-Domain-Namen" sind die Domain-Namen, die im Eigentum bzw. unter der Kontrolle des Kunden stehen und die in Verbindung mit den Diensten verwendet werden.
- "Dringendes Sicherheitsproblem" bezeichnet entweder (a) die Verwendung der Dienste durch den Kunden unter Verletzung der Richtlinie zur fairen Nutzung, die zu Unterbrechungen (i) der Dienste; (ii) der Nutzung der Dienste durch andere Kunden oder (iii) des Netzwerks bzw. der Server von Google führen kann, die zur Bereitstellung der Dienste verwendet werden; oder (b) der nicht autorisierte Zugriff Dritter auf die Dienste.
- "Endnutzer" sind die Einzelpersonen, denen der Kunde die Verwendung der Dienste gestattet.
- "Endnutzerkonto" ist ein von Google gehostetes Konto, das vom Kunden über die Dienste für einen Endnutzer eingerichtet wurde.
- "Endnutzerbedingungen" sind die Nutzungsbedingungen, die sich unter der URL http://www.google.com/apps/intl/de/terms/user_terms.html oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL befinden.
- "Ausfuhrkontrollgesetze" bezeichnet alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen zu Ausfuhr- und Wiederausfuhrbeschränkungen, einschließlich der Export Administration Regulations ("EAR") des US-Handelsministeriums, Handels- und Wirtschaftssanktionen des Amts für ausländische Vermögenskontrolle des US-Finanzministeriums sowie Regelungen des internationalen Waffenhandels (International Traffic in Arms Regulations, "ITAR") des US-Außenministeriums.
- "Hilfe" ist die Google-Hilfe, auf die über http://www.google.com/support/a oder eine sonstige dafür von Google angegebene URL zugegriffen werden kann.
- "Aktivitäten mit hohem Risiko" bezeichnen Verwendungszwecke wie den Betrieb von kerntechnischen Anlagen, Flugverkehrsüberwachung oder Lebenserhaltungssystemen, bei denen die Nutzung bzw. der Ausfall der Dienste zu Tod, Verletzungen oder Umweltschäden führen könnte.
- "HIPAA" ist das US-amerikanische Gesetz "Health Insurance Portability Accountability Act" aus dem Jahr 1996 in der jeweils gültigen Fassung und die zugehörigen Bestimmungen.
- "Gewerbliche Schutzrechte" sind aktuelle und zukünftige weltweite Rechte aus Patentrechtsgesetzen, Copyright-Gesetzen, Gesetzen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Markenrechtsgesetzen, Gesetzen zum Urheberpersönlichkeitsrecht oder ähnlichen Rechten.
- "Nicht zu Google Apps gehörende Produkte" sind Google-Produkte, die nicht Teil der Dienste sind, auf die die Endnutzer jedoch möglicherweise mit dem Login und Passwort ihres Endnutzerkontos zugreifen können. Weitere Informationen zu derartigen Produkten finden Sie unter http://www.google.com/support/a/bin/answer.py?hl=de&answer=181865 oder unter einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL.
- "Nutzungsbedingungen von nicht zu Google Apps gehörenden Produkten" sind die Nutzungsbedingungen, die unter der URL http://www.google.com/apps/intl/de/terms/additional_services.html oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL aufgeführt sind.
- "Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse" ist die E-Mail-Adresse, die vom Kunden für den Empfang von E-Mail-Benachrichtigungen von Google festgelegt wurde. Der Kunde kann diese E-Mail-Adresse über die Admin-Konsole ändern.
- "SDN-Liste" ist die Liste der Specially Designated Nationals (gesondert aufgeführte Personen) des US Treasury Department (US-amerikanisches Finanzministerium).
- "Dienst-Seiten" sind die Webseiten, auf denen die Dienste für die Endnutzer angezeigt werden.
- "Dienste" sind die Dienste – z. B. Google Apps Premier Edition, Google Apps for Business oder Google Apps (kostenlos) usw. –, die unter http://www.google.com/a/help/intl/de/users/user_features.html bzw. einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL beschrieben sind.
- "Sperren" oder "Sperrung" bezeichnet die sofortige Deaktivierung des Zugriffs auf die Dienste bzw. auf Komponenten der Dienste, um eine weitere Nutzung der Dienste zu verhindern.
- "Laufzeit" bezeichnet die Laufzeit der Vereinbarung, die mit dem Datum des Inkrafttretens beginnt und entweder bis (i) zum Ende der letzten Dienstlaufzeit oder (ii) zur Kündigung der Vereinbarung gemäß den hier dargelegten Bestimmungen andauert, je nachdem, was zuerst eintritt.
- "Anforderungen seitens eines Dritten" ist eine Anforderung von einem Dritten für Datensätze in Bezug auf die Verwendung der Dienste durch einen Endnutzer. Bei Anforderungen seitens eines Dritten kann es sich um einen rechtmäßigen Durchsuchungsbefehl, eine gerichtliche Verfügung, eine Vorladung, eine sonstige rechtliche Anordnung oder eine schriftliche Einwilligung des Endnutzers in die Offenlegung handeln.