Diese Vereinbarung für Google Apps for Education (die "Vereinbarung") wird zwischen Google, Inc. ("Google") und dem Kunden getroffen, der im Bestelldokument angegeben wird ("Kunde"). Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der Kunde auf die unten folgende Schaltfläche "Ich stimme zu" klickt oder, falls zutreffend, ab dem Datum, an dem die Vereinbarung gegengezeichnet wird (das "Datum des Inkrafttretens"). Falls Sie der Vereinbarung im Namen des Kunden zustimmen, so versichern und gewährleisten Sie dadurch, dass (i) Sie über alle notwendigen rechtlichen Vollmachten verfügen, um Ihren Arbeitgeber oder die betreffende juristische Person an diese Nutzungsbedingungen zu binden, (ii) dass Sie die vorliegende Vereinbarung gelesen und verstanden haben, und (iii) dass Sie der vorliegenden Vereinbarung im Namen der von Ihnen vertretenen Partei zustimmen. Klicken Sie dementsprechend bitte nicht auf die unten folgende Schaltfläche "Ich stimme zu" (bzw. unterzeichnen Sie diese Vereinbarung nicht), falls Sie nicht über die erforderlichen rechtlichen Vollmachten verfügen, um den Kunden zu binden. Diese Vereinbarung regelt den Zugriff des Kunden auf die Dienste und die Nutzung der Dienste durch den Kunden. Die Vereinbarung ist ab dem Datum des Inkrafttretens gültig.
- 1. Dienste
- 1.1 Einrichtungen und Datenübertragung. Sämtliche Einrichtungen, die zum Speichern und Bearbeiten von Kundendaten genutzt werden, halten angemessene Sicherheitsstandards ein, die ebenso wirksamen Schutz bieten wie die Sicherheitsstandards der Einrichtungen, in denen Google eigene Informationen ähnlichen Typs speichert und bearbeitet. Google verfügt über Systeme und Verfahren, die mindestens dem gängigen Branchenstandard entsprechen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kundendaten zu gewährleisten und Schutz gegen vorhersehbare Bedrohungen bzw. Gefahren für die Sicherheit oder Integrität von Kundendaten sowie Schutz gegen den unbefugten Zugriff auf bzw. die unberechtigte Verwendung von Kundendaten zu bieten. Im Rahmen der Bereitstellung seiner Dienste kann Google Kundendaten in die Vereinigten Staaten bzw. in andere Länder übermitteln, in denen Google oder seine bevollmächtigten Vertreter Einrichtungen unterhalten, um diese Daten dort zu speichern und zu verarbeiten. Durch die Verwendung der Dienste stimmt der Kunde dieser Übermittlung, Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten zu.
- 1.2 Änderungen
- a. An den Diensten. Google kann von Zeit zu Zeit in wirtschaftlich angemessener Weise Änderungen an den Diensten vornehmen. Wenn Google eine wesentliche Änderung an den Diensten vornimmt, wird Google den Kunden über diese Änderung informieren, sofern der Kunde diesbezügliche Mitteilungen bei Google beantragt hat.
- b. An den URL-Bestimmungen. Google kann von Zeit zu Zeit in wirtschaftlich angemessener Weise Änderungen an den URL-Bestimmungen vornehmen. Wenn Google eine wesentliche Änderung an den URL-Bestimmungen vornimmt, wird Google den Kunden entweder durch eine E-Mail an die festgelegte E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen oder durch eine Meldung über die Admin-Konsole informieren. Sollte der Kunde nicht mit dieser Änderung einverstanden sein, da sie zu einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse führt, muss der Kunde Google innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung bezüglich dieser Änderung über die Hilfe davon in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde Google gemäß dieser Vorgabe benachrichtigt, wird der Kunde bis zum Ende der aktuellen Laufzeit weiterhin den Bestimmungen unterliegen, die unmittelbar vor der Änderung gültig waren. Wenn die Dienste nach dem Ende der aktuellen Laufzeit verlängert werden, erfolgt diese Verlängerung unter den jeweils aktuell gültigen URL-Bestimmungen von Google.
- 1.3 Aliasse. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Überwachung, das Beantworten und die anderweitige Verarbeitung von E-Mails, die an die Aliasse "Missbrauch" ("abuse)" und "Postmaster" bei den Kunden-Domainnamen gesendet werden. Daneben kann auch Google die E-Mails überwachen, die an diese Aliasse für die Kunden-Domainnamen gesendet werden, um ggf. einen potenziellen Missbrauch der Dienste zu erkennen.
- 1.4 Anzeigen. Google schaltet keine Anzeigen in den Diensten und verwendet die Kundendaten in keiner Weise zu Werbezwecken.
- 1.5 Endnutzerkonten. Der Kunde kann Endnutzerkonten (i) online über die Admin-Konsole oder (ii) ab dem Datum des Dienstbeginns durch eine entsprechende Mitteilung an die Mitarbeiter des Google-Supports beantragen. Darüber hinaus kann der Kunde Endnutzerkonten über die Admin-Konsole jederzeit sperren oder löschen.
- 1.6 Google Apps Vault. Falls der Kunde Google Apps Vault
erwirbt, gelten die folgenden Zusatzbestimmungen:
- a. Aufbewahrung. Google ist nicht verpflichtet, archivierte Kundendaten über die vom Kunden angegebene Aufbewahrungsfrist hinaus aufzubewahren (außer für Litigation Holds, d. h. Datensicherung für juristische Zwecke). Wenn der Kunde Google Apps Vault nicht verlängert, ist Google nicht dazu verpflichtet, archivierte Kundendaten weiterhin aufzubewahren.
- b. Ersterwerb von Google Apps Vault. Beim Ersterwerb von Google Apps Vault stimmt der Kunde zu, Google Apps Vault-Endnutzerkonten für sämtliche Mitarbeiter zu erwerben, die über Endnutzerkonten für Google Apps for Education verfügen. Darüber hinaus kann der Kunde Google Apps Vault für Kursteilnehmer und Absolventen kostenlos nutzen.
- c. Zusätzliche Endnutzerkonten für Mitarbeiter. Für den Fall, dass der Kunde nach dem anfänglichen Erwerb von Google Apps Vault während einer Dienstlaufzeit weitere 20 % oder mehr Endnutzerkonten für Mitarbeiter hinzufügt als vorher während dieser Dienstlaufzeit erworben wurden, verpflichtet sich der Kunde dazu, Google Apps Vault für diese zusätzlichen Endnutzerkonten für die verbleibende Dauer der jeweils aktuellen Dienstlaufzeit von Google Apps Vault zu erwerben. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, Google Apps Vault an jedem Jahrestag des Startdatums der Dienst-Abrechnung für sämtliche Endnutzerkonten von Mitarbeitern, die zusätzlich zu den vorher erworbenen Konten hinzugefügt werden, für die verbleibende Dauer der jeweils aktuellen Dienstlaufzeit von Google Apps Vault zu erwerben.
- 1.7 Datenschutzhinweise: In den Datenschutzhinweisen für Google Apps for Education ist festgelegt, wie Google Informationen des Kunden oder von Endnutzern erhebt und verwendet.
- 2. Verpflichtungen des Kunden
- 2.1 Zulässige Verwendungszwecke. Die Dienste sind nur für die Verwendung durch (a) gemeinnützige Bildungseinrichtungen oder (b) andere gemeinnützige Organisationen (nach Definition in den jeweils relevanten Statuten) zulässig.
- 2.2 Compliance. Der Kunde nutzt die Dienste in Übereinstimmung mit den Richtlinien zur Fairen Nutzung. Google kann von Zeit zu Zeit neue Anwendungen oder Funktionen über den Dienst verfügbar machen, deren Nutzung von der Zustimmung des Kunden zu weiteren Bestimmungen abhängig sein kann. Darüber hinaus stellt Google dem Kunden und dessen Endnutzern zusätzlich zu den Diensten weitere, nicht zu Google Apps gehörende Produkte zur Verfügung. Diese Bereitstellung erfolgt in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen für nicht zu Google Apps gehörende Produkte und mit den anwendbaren produktspezifischen Nutzungsbedingungen von Google. Für den Fall, dass der Kunde bestimmte nicht zu Google Apps gehörende Produkte nicht freischalten möchte, besteht über die Admin-Konsole jederzeit die Möglichkeit, die entsprechenden Produkte zu aktivieren bzw. zu deaktivieren.
- 2.3 Verwaltung der Dienste durch den Kunden. Der Kunde kann über die Admin-Konsole einen oder mehrere Administratoren angeben, die berechtigt sind, auf Admin-Konten zuzugreifen und die Endnutzerkonten zu verwalten. Der Kunde ist verantwortlich für: (a) die Wahrung der Vertraulichkeit von Passwörtern und Admin-Konten, (b) die Festlegung derjenigen Personen, die zum Zugriff auf die Admin-Konten berechtigt sind, und (c) das Einhalten der Vereinbarung durch alle Nutzer bei sämtlichen Aktivitäten, die in Verbindung mit den Admin-Konten erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass Google keine Verantwortung für die interne Verwaltung oder Administration der Dienste für den Kunden übernimmt und dass Google nur als Datenverarbeiter fungiert.
- 2.4 Zustimmung der Endnutzer. Die Administratoren des Kunden haben Zugriff auf die Daten, die den Endnutzern über die Endnutzerkonten zur Verfügung stehen, und können diese Daten ggf. überwachen, verwenden sowie offenlegen. Der Kunde ist dafür zuständig, die Zustimmung aller Endnutzer zu den folgenden Aktivitäten einzuholen und aufrechtzuerhalten: (i) den Zugriff und die potenzielle Überwachung, Verwendung bzw. Offenlegung dieser Daten durch den Kunden sowie die Unterstützung bzw. die Ermöglichung dieser Vorgänge seitens Google; (ii) die Bereitstellung der Dienste durch Google.
- 2.5 Elterliche Einverständniserklärung. Gemäß Artikel 10.1 unten ist der Kunde verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des US-amerikanischen Gesetzes zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act) von 1998. Hierfür muss unter anderem das Einverständnis der Eltern eingeholt werden, wenn personenbezogene Daten in den Diensten erfasst werden oder wenn Kunden von Produkten außerhalb des Produktumfangs von Google Apps Endnutzern den Zugriff erlauben. Der Kunde hat außerdem die elterliche Einverständniserklärung einzuholen, bevor er Endnutzern unter 18 Jahren erlaubt, Produkte außerhalb des Produktumfangs von Google Apps zu verwenden.
- 2.6 Nicht autorisierte Verwendung: Der Kunde unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Bemühungen, um die nicht autorisierte Verwendung der Dienste zu verhindern und gegebenenfalls zu beenden. Der Kunde unterrichtet Google unverzüglich über eine etwaige nicht autorisierte Verwendung der Dienste bzw. einen nicht autorisierten Zugriff auf die Dienste, sobald er Kenntnis davon erlangt.
- 2.7 Nutzungsbeschränkungen. Sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Google vorliegt, wird der Kunde keine der folgenden Handlungen vornehmen und zudem wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die genannten Handlungen nicht von einem Dritten ausgeführt werden: (a) der Verkauf, der Weiterverkauf oder die Vermietung der Dienste an einen Dritten bzw. eine anderweitige Aktion, die einem vergleichbaren Zweck dient (sofern nicht ausdrücklich in der vorliegenden Vereinbarung genehmigt); (b) jedweder Versuch einer Nachkonstruktion der Dienste bzw. einer Komponente der Dienste über Reverse Engineering; (c) jedweder Versuch, einen Ersatzdienst bzw. einen ähnlichen Dienst durch die Verwendung der Dienste oder den Zugriff auf die Dienste zu erstellen; (d) der Einsatz der Dienste für Aktivitäten mit hohem Risiko oder; (e) der Einsatz der Dienste zum Speichern oder Übertragen von Kundendaten, die laut Exportkontrollgesetzen Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Sofern zutreffend, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Einhaltung des US-Amerikanischen Gesetzes zur Übertragbarkeit von Krankenversicherungen und zur Rechenschaftspflicht der Krankenversicherer ("Health Insurance Portability and Accountability Act" – HIPAA).
- 2.8 Anforderungen seitens Dritter: Der Kunde ist für die Beantwortung von Anforderungen seitens Dritter verantwortlich. Sofern rechtlich und nach den Bedingungen der Anforderung seitens eines Dritten zulässig, (a) unterrichtet Google den Kunden unverzüglich über den Erhalt einer Anforderung seitens eines Dritten, (b) leistet Google den vertretbaren Anforderungen des Kunden hinsichtlich dessen Bemühungen zur Ablehnung der Anforderungen seitens eines Dritten Folge und (c) stellt Google dem Kunden die zur Erwiderung auf die Anforderung eines Dritten erforderlichen Informationen oder Tools zur Verfügung. Der Kunde versucht zunächst, die zur Erwiderung auf die Anforderung eines Dritten erforderlichen Informationen selbst einzuholen, und wendet sich nur dann an Google, wenn das Einholen solcher Informationen mit vertretbaren Bemühungen nicht möglich ist.
- 3. Zahlung: Für Dienste, die gegen eine Gebühr
erworben werden, gelten ggf. die Bestimmungen in Abschnitt 3.
- 3.1 Zahlung. Alle Gebühren sind 30 Tage nach dem
Rechnungsdatum fällig. Alle Zahlungen sind in US-Dollar fällig, sofern auf dem
Bestellformular nicht anderweitig angegeben. Zahlungen per Überweisung müssen
folgende Angaben beinhalten:
Name der Bank: ABA-Nummer: Kontonummer: Wells Fargo Bank
Palo Alto, California, USA121000248
Google Inc.4375669785 - 3.2 Rückständige Zahlungen. Für rückständige Zahlungen können Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (oder in Höhe des maximalen gesetzlich zulässigen Zinssatzes, sofern dieser niedriger ist) ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zur vollständigen Begleichung anfallen. Der Kunde ist für alle vertretbaren Kosten einschließlich Rechtsanwaltskosten verantwortlich, die Google für das Eintreiben derartiger rückständiger Zahlungen entstehen, es sei denn, diese rückständigen Zahlungen sind auf Ungenauigkeiten bei der Abrechnung seitens Google zurückzuführen.
- 3.3 Bestellungen.
- a. Erforderlich. Falls der Kunde wünscht, dass auf der Rechnung eine Auftragsnummer ausgewiesen wird, setzt er Google darüber in Kenntnis und übermittelt eine entsprechende Bestellung an Google. Falls die Platzierung einer Bestellung seitens des Kunden zwingend erforderlich ist, diese Bestellung jedoch nicht an Google übermittelt wird, ist Google vor Erhalt der Bestellung nicht dazu verpflichtet, die Dienste bereitzustellen. Die Nutzungsbedingungen auf einem Bestelldokument gelten nicht für diese Vereinbarung und sind nichtig.
- b. Nicht erforderlich. Falls der Kunde keine Auftragsnummer auf der Rechnung benötigt, erklärt der Kunde gegenüber Google seinen diesbezüglichen Verzicht. Diese Verzichterklärung kann per E-Mail erfolgen. Falls der Kunde auf die Platzierung einer Bestellung verzichtet, (a) stellt Google dem Kunden die Rechnung ohne Bestellung aus und (b) erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die Rechnungen ohne Bestellung zu bezahlen.
- 3.4 Steuern. Der Kunde ist für sämtliche Steuern verantwortlich und bezahlt Google für die Dienste ohne jedwede Steuerabzüge. Ist Google zum Einzug oder zur Zahlung von Steuern verpflichtet, werden die Steuern dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde Google kein gültiges, von der entsprechenden Steuerbehörde autorisiertes Steuerbefreiungszertifikat vorlegt. Falls der Kunde gesetzlich zur Einbehaltung von Steuern aus seinen Zahlungen an Google verpflichtet ist, muss der Kunde Google eine offizielle Steuerquittung oder einen anderen angemessenen Nachweis für solche Zahlungen vorlegen.
- 3.5 Rechnungsanfechtung. Alle Rechnungsanfechtungen müssen vor dem Fälligkeitsdatum der jeweiligen Rechnung eingereicht werden. Sollten die Parteien zu dem Ergebnis kommen, dass bestimmte Ungenauigkeiten bei der Abrechnung Google zuzuschreiben sind, wird Google keine korrigierte Rechnung übermitteln, sondern eine Gutschrift über den abweichenden Betrag der betroffenen Rechnung ausstellen. Sollte die angefochtene Rechnung noch nicht bezahlt worden sein, wendet Google die Gutschrift auf diese Rechnung an. Der Kunde ist anschließend dazu verpflichtet, den verbleibenden Rechnungsbetrag zu entrichten.
- 3.1 Zahlung. Alle Gebühren sind 30 Tage nach dem
Rechnungsdatum fällig. Alle Zahlungen sind in US-Dollar fällig, sofern auf dem
Bestellformular nicht anderweitig angegeben. Zahlungen per Überweisung müssen
folgende Angaben beinhalten:
- 4. Rechnungsstellung, Gebühren: Falls Dienste gegen eine Gebühr erworben werden, unterliegen diese Dienste den Bedingungen in diesem Abschnitt 4. An oder nach dem Startdatum der Abrechnung stellt Google dem Kunden die folgenden Gebühren für jeden zutreffenden Dienst in Rechnung: Vorauszahlung für die Monatsgebühr, die Jahresgebühr bzw. die Gebühr für die anfängliche Laufzeit (je nach Fall). Die anfallenden Gebühren sind im Bestellformular erläutert.
-
Technische Supportdienste
- 5.1 Durch den Kunden. Der Kunde beantwortet die Fragen oder Beschwerden von Endnutzern bzw. Dritten, die sich auf die Nutzung der Dienste durch den Kunden oder die Endnutzer beziehen, auf eigene Kosten. Der Kunde unternimmt alle wirtschaftlich angemessenen Bemühungen, um Supportprobleme zu beheben, bevor er sie an Google weiterleitet.
- 5.2 Durch Google. Falls der Kunde nicht in der Lage ist, ein Supportproblem im Sinne der vorstehenden Bestimmungen zu lösen, kann er das Problem gemäß der TSS-Richtlinien an Google weiterleiten. Google stellt dem Kunden technische Supportdienste (Technical Support Services – TSS) gemäß den TSS-Richtlinien bereit.
- 6. Sperrung
- 6.1 Von Endnutzerkonten durch Google. Falls Google auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung durch einen Endnutzer aufmerksam wird, kann Google den Kunden gezielt dazu auffordern, das betreffende Endnutzerkonto zu sperren. Wenn der Kunde dieser Aufforderung von Google zur Sperrung des Endnutzerkontos nicht nachkommt, kann Google die Sperrung selbst vornehmen. Die Kontosperrung durch Google wird so lange andauern, bis der betreffende Endnutzer den Verstoß, der zu der Sperrung führte, behoben hat.
- 6.2 Dringliche Sicherheitsprobleme. Ungeachtet des Vorstehenden ist Google dazu berechtigt, eine sofortige Sperrung vorzunehmen, sofern eine vereinbarungswidrige Nutzung zu einem dringlichen Sicherheitsproblem führt. Die Sperrung erfolgt im kleinstmöglichen Umfang und ist von der geringstmöglichen Dauer, die erforderlich ist, um das dringliche Sicherheitsproblem zu unterbinden bzw. zu beheben. Wenn Google ein Endnutzerkonto aus irgendeinem Grund sperrt, ohne den Kunden zuvor darüber zu benachrichtigen, wird Google dem Kunden auf dessen Aufforderung hin den Grund für die Sperrung angeben, sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist.
- 7. Vertrauliche Informationen
- 7.1 Verpflichtungen. Jede Partei verpflichtet sich: (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit derselben Sorgfalt zu schützen, die sie auf den Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen verwendet, und (b) keinerlei vertrauliche Informationen offenzulegen, außer an Konzerngesellschaften, Mitarbeiter und bevollmächtigte Vertreter, die davon in Kenntnis gesetzt werden müssen und sich schriftlich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet haben. Jede Partei und sämtliche Konzerngesellschaften, Mitarbeiter sowie bevollmächtigte Vertreter, gegenüber denen vertrauliche Informationen offen gelegt wurden, darf bzw. dürfen diese Informationen ausschließlich zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß der vorliegenden Vereinbarung nutzen, wobei die Informationen mit angemessener Sorgfalt zu schützen sind. Jede Partei ist für etwaige Handlungen seitens ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Konzerngesellschaften verantwortlich, die gegen diesen Abschnitt verstoßen.
- 7.2 Ausnahmen. Folgende Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen: (a) Informationen, die dem Empfänger bereits bekannt waren; (b) Informationen, die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt wurden; (c) Informationen, die vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden oder (d) die der Empfänger auf rechtmäßige Weise von einer anderen Partei erhalten hat.
- 7.3 Erforderliche Offenlegung. Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offen legen, wenn dies durch gesetzliche Vorschriften erforderlich ist, jedoch nur nachdem sie, sofern rechtlich zulässig, (a) wirtschaftlich angemessene Bemühungen zur Benachrichtigung der anderen Partei unternommen hat und (b) der anderen Partei die Möglichkeit gegeben hat, die Offenlegung anzufechten.
- 7.4 FERPA. Die Parteien erkennen an, dass (a) Kundendaten personenbezogene Informationen aus Unterlagen der Bildungseinrichtung enthalten können, die unter das US-Amerikanische FERPA-Gesetz ("Family Educational Rights and Privacy Act") fallen, und dass (b) Google in Bezug auf vorliegende Kundendaten mit FERPA-relevanten Inhalten als Schulvertreter angesehen wird ("School Official" – gemäß der Definition im FERPA-Gesetzestext so in den entsprechenden Durchführungsbestimmungen) und in Übereinstimmung mit FERPA agieren wird.
- 8. Gewerbliche Schutzrechte, Markenkennzeichen
- 8.1 Gewerbliche Schutzrechte. Sofern in der vorliegenden Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt die besagte Vereinbarung keiner der Parteien jedwede stillschweigende oder anderweitige Rechte an den Inhalten oder am geistigen Eigentum der jeweils anderen Partei. Wie zwischen den Parteien vereinbart, ist der Kunde Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den Kundendaten, und Google ist Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den Diensten.
- 8.2 Darstellung von Markenkennzeichen. Google ist dazu berechtigt, diejenigen Marken des Kunden in den dafür vorgesehenen Bereichen der Dienstseiten darzustellen, deren Darstellung der Kunde genehmigt hat. Der Kunde erteilt diese Genehmigung, indem er die betreffenden Markenkennzeichen in die Dienste hochlädt. Der Kunde kann die Art und Weise dieser Verwendung mithilfe der Admin-Konsole festlegen. Außerdem darf Google seine Markenkennzeichen auf den Dienstseiten anzeigen, um darauf hinzuweisen, dass die Dienste von Google bereitgestellt werden. Keine Partei darf die Marken der jeweils anderen Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei darstellen oder verwenden, außer in der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten Art und Weise.
- 8.3 Beschränkungen in Verbindung mit den Markenkennzeichen. Jegliche Verwendung der Markenkennzeichen einer Partei kommt der Partei zugute, die die gewerblichen Schutzrechte an den betreffenden Markenkennzeichen innehat. Eine Partei kann das Recht der anderen Partei zur Verwendung ihrer Markenkennzeichen im Rahmen dieser Vereinbarung durch schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei mit einem angemessenen Zeitraum für die Einstellung der Verwendung widerrufen.
- 9. Werbung: Der Kunde stimmt zu, dass Google den Namen oder die Markenkennzeichen des Kunden in eine Liste mit Google-Kunden im Internet oder zu Werbezwecken aufnehmen darf. Der Kunde stimmt darüber hinaus zu, dass Google mündlich auf den Kunden als Kunde der Produkte oder Dienste von Google verweisen darf, die dieser Vereinbarung unterliegen. Dieser Abschnitt unterliegt Abschnitt 8.3.
- 10. Zusicherungen, Gewährleistungen und
Haftungsausschlüsse
- 10.1 Zusicherungen und Gewährleistungen. Jede Partei sichert zu, dass sie uneingeschränkt bevollmächtigt und befugt ist, die vorliegende Vereinbarung abzuschließen. Jede Partei gewährleistet, dass sie sämtliche in Verbindung mit der Bereitstellung und Nutzung der Dienste anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten wird, einschließlich der geltenden Gesetze für die Benachrichtigung über Sicherheitsverletzungen. Google gewährleistet, dass die Dienste in Übereinstimmung mit dem geltenden Service Level Agreement (SLA) durch Google bereitgestellt werden, und dass Google allein für die vollumfängliche Beachtung des US-Amerikanischen Gesetzes zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act) von 1998 verantwortlich ist, einschließlich der Einholung einer elterlichen Zustimmung zur Sammlung von personenbezogenen Informationen von Studenten, die in Verbindung mit der Bereitstellung und Nutzung der Dienste durch den Kunden und die Endnutzer verwendet werden.
- 10.2 Haftungsausschlüsse. Soweit gesetzlich zulässig und sofern in der vorliegenden Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, übernimmt keine Partei irgendeine sonstige Gewährleistung, weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich noch anderweitig, insbesondere Gewährleistungen hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter. Google macht keinerlei Zusicherungen hinsichtlich der durch oder über die Dienste zur Verfügung gestellten Inhalte oder Informationen. Der Kunde bestätigt, dass es sich bei den Diensten nicht um einen Telefondienst handelt und dass die Dienste keine Möglichkeit bieten, Anrufe über öffentliche Telefonnetze zu empfangen oder zu tätigen, auch nicht über Notrufnummern.
- 11. Laufzeit; Gebühren
- 11.1 Laufzeit der Vereinbarung. Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der Laufzeit.
- 11.2 Dienstlaufzeit und Erwerbungen während der Dienstlaufzeit. Google wird die Dienste über die Dauer der Dienstlaufzeit für den Kunden bereitstellen. Sofern die Parteien nicht schriftlich anders lautende Vereinbarungen treffen, gilt für Endnutzerkonten, die während jedweder Dienstlaufzeit hinzugefügt werden, eine anteilige Laufzeit, die mit dem letzten Tag der betreffenden Dienstlaufzeit endet.
- 11.3 Automatische Verlängerung. Die Dienste (und alle Endnutzerkonten, die vorher gegen eine Gebühr erworben wurden) werden zum Ende jeder Dienstlaufzeit automatisch für eine weitere Dienstlaufzeit von zwölf Monaten verlängert. Wenn eine der Parteien keine Verlängerung der Dienste wünscht, muss sie die jeweils andere Partei mindestens 15 Tage vor Ablauf der aktuellen Dienstlaufzeit schriftlich davon in Kenntnis setzen. Diese Mitteilung über die Nichtverlängerung tritt mit Ablauf der zum entsprechenden Zeitpunkt aktuellen Dienstlaufzeit in Kraft.
- 11.4 Gebühren. Google berechnet dem Kunden während der anfänglichen Laufzeit keine Gebühren für die Dienste (mit Ausnahme der Gebühren für Google Apps Vault oder kostenpflichtigen Speicherplatz, falls zutreffend). Nach der beiderseitigen schriftlichen Vereinbarung (a) kann Google dem Kunden für die Dienste nach der anfänglichen Dienstlaufzeit Gebühren berechnen und (b) kann Google dem Kunden für eine Premium-Version der Dienste oder für optionale Funktionen und Optimierungen Gebühren berechnen, die von Google zu den Diensten hinzugefügt werden (z. B. Google Apps Vault oder kostenpflichtiger Speicherplatz, falls zutreffend).
- 11.5 Verwendung der Dienste. Der Kunde ist nicht verpflichtet, die Dienste zu verwenden und kann die Verwendung der Dienste jederzeit aus beliebigen Gründen (oder unbegründet) einstellen.
- 11.6 Gebührenänderungen. Google kann die Gebühren für die Dienste, die der Kunde gegen eine Gebühr erworben hat, für die nachfolgende Dienstlaufzeit ändern, wenn Google dies dem Kunden schriftlich (ggf. per E-Mail) mindestens 30 Tage vor dem Beginn der nachfolgenden Dienstlaufzeit mitteilt.
- 12. Kündigung
- 12.1 Kündigung wegen eines Verstoßes. Jede Partei kann die Leistungen einstellen oder diese Vereinbarung kündigen, wenn (i) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung ausräumt, (ii) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeiten einstellt oder ein Insolvenzverfahren gegen diese Partei eingeleitet und nicht innerhalb von 90 Tagen aufgehoben wird oder (iii) die andere Partei mehr als zweimal einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begeht, unbeschadet des etwaigen Ausräumens solcher Verstöße.
- 12.2 Anderweitige Kündigung. Der Kunde kann diese Vereinbarung aus einem beliebigen Grund (oder unbegründet) kündigen, sofern er Google 30 Tage vorher schriftlich davon in Kenntnis setzt. Der Kunde ist jedoch weiterhin dazu verpflichtet, sämtliche Gebühren für die zum entsprechenden Zeitpunkt gültige Laufzeit der Dienste zu entrichten, die er erworben hat.
- 12.3 Folgen der Kündigung. Wenn diese Vereinbarung endet, gilt Folgendes: (i) Die Rechte, die die Parteien einander zugestanden haben, erlöschen unverzüglich (sofern in diesem Abschnitt nichts anderes angegeben); (ii) Google gewährt dem Kunden über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum hinweg und zu den ggf. anfallenden aktuellen Gebühren für die betreffenden Dienste Zugriff auf die Kundendaten und die Möglichkeit, diese zu exportieren; (iii) Google löscht nach einem wirtschaftlich angemessenen Zeitraum die Kundendaten durch Entfernung der zugehörigen Verweise von seinen aktiven Google-Servern und durch Überschreiben der Daten im Laufe der Zeit; (iv) Jede Partei unternimmt auf Aufforderung unverzüglich wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um alle vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten.
- 13. Haftungsfreistellung
- 13.1 Durch Google. Google verpflichtet sich, den Kunden von allen Haftungen, Schäden und Kosten, einschließlich Schlichtungskosten und angemessener Rechtsanwaltsgebühren, der Verantwortlichkeit zu entbinden, freizustellen und gegen solche zu verteidigen, die aus einer Forderung seitens eines Dritten entstehen, in der geltend gemacht wird, dass durch die zur Bereitstellung der Dienste verwendete Technologie von Google oder eines der Markenkennzeichen von Google eine Verletzung oder widerrechtliche Aneignung eines Patents, Urheberrechts, Geschäftsgeheimnisses bzw. der Marke dieses Dritten erfolgt. Ungeachtet des Vorstehenden gelten für Google keine Verpflichtungen oder Haftungsansprüche aus diesem Abschnitt, die entstehen aus: (i) der Verwendung von Diensten oder Markenkennzeichen von Google in abgewandelter Form oder in Kombination mit nicht von Google bereitgestelltem Material und (ii) jedweden Inhalten, Informationen und Daten, die vom Kunden, den Endnutzern oder Dritten bereitgestellt wurden.
- 13.2 Mögliche Verletzung der Rechte Dritter
- (a) Reparatur, Austausch oder Änderung. Wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass die Dienste die gewerblichen Schutzrechte eines Dritten verletzen, kann Google folgende Schritte unternehmen: (a) auf Kosten von Google das Recht zur weiteren Verwendung der Dienste durch den Kunden einholen, (b) einen funktional gleichwertigen Ersatz bereitstellen, der keine Rechte Dritter verletzt, oder (c) die Dienste so ändern, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzen.
- (b) Sperrung oder Kündigung. Sollte Google der Auffassung sein, dass die vorstehenden Optionen nicht wirtschaftlich vernünftig sind, kann Google die Nutzung der betroffenen Dienste durch den Kunden sperren oder kündigen. Wenn Google die betroffenen Dienste kündigt, stellt Google eine anteilige Rückerstattung der bereits vom Kunden gezahlten Gebühren (falls zutreffend) für nicht erbrachte Leistungen im Zeitraum nach der Kündigung dieser Dienste bereit.
- 13.3 Allgemeines. Der Kunde benachrichtigt Google umgehend von der Forderung und arbeitet bei der Abwendung der Forderung mit Google zusammen. Google hat die vollständige Kontrolle und Weisungsgewalt über die Verteidigung, mit folgenden Ausnahmen: (a) Für jeden Vergleich, bei dem der Kunde verpflichtet ist, die Haftung einzugestehen oder Geld zu bezahlen, ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden erforderlich, wobei eine solche Zustimmung nicht in unangemessener Weise zurückgehalten oder verzögert werden darf, und (b) der Kunde darf sich mit eigenem Rechtsbeistand und auf eigene Kosten an der Verteidigung beteiligen. Die oben stehende Haftungsfreistellung ist das einzige Rechtsmittel des Kunden aus dieser Vereinbarung bei einer Verletzung der gewerblichen Schutzrechte Dritter durch Google.
- 14. Haftungsbeschränkung
- 14.1 Begrenzung der indirekten Haftung. Keine Partei haftet aus dieser Vereinbarung für entgangene Erträge oder indirekte Schäden, spezielle Schäden, Folgeschäden, exemplarische Schäden oder Schadenersatz, selbst wenn die Partei wusste oder hätte wissen sollen, dass solche Schäden möglich waren, und selbst wenn die direkten Schäden kein Rechtsmittel rechtfertigen.
- 14.2 Begrenzung der Haftungshöhe. Keine der Parteien kann aus der vorliegenden Vereinbarung für einen höheren Betrag haftbar gemacht werden als für die Größere der folgenden Summen: (i) 1.000 US-Dollar; (II) Die Summe, die der Kunde unter dieser Vereinbarung während der 12 Monate vor dem Ereignis, das zur Haftung führte, insgesamt entrichtet hat.
- 14.3 Ausnahmen zu den Begrenzungen. Diese Haftungsbegrenzungen gelten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht bei Verstößen gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen, Verletzungen der gewerblichen Schutzrechte einer Partei durch die andere oder bei Verpflichtungen aus der Haftungsfreistellung.
- 15. Verschiedenes
- 15.1 Mitteilungen. Sofern nicht anders festgelegt, (a) sind alle Mitteilungen in schriftlicher Form zu verfassen und an die Rechtsabteilung und den primären Ansprechpartner der anderen Partei zu richten und (b) gilt die Mitteilung als erfolgt, (i) wenn der Empfang schriftlich bestätigt wurde (bei Zustellung durch Kurier oder Expresskurier) bzw. wenn sie empfangen wurde (bei Versand per Post ohne Zustellungsbestätigung) oder (ii) wenn beim Versand per Fax oder E-Mail der Empfang durch eine automatische Empfangsbestätigung oder durch elektronische Protokolle bestätigt wurde.
- 15.2 Übertragung. Keine Partei kann einen Teil dieser Vereinbarung ohne die schriftliche Genehmigung der anderen Partei abtreten oder übertragen. Ausgenommen hiervon sind Konzerngesellschaften, allerdings nur wenn (a) der Empfänger der Übertragung sich schriftlich zur Einhaltung der Bestimmungen in dieser Vereinbarung verpflichtet und (b) die übertragende Partei weiterhin haftbar ist für Verpflichtungen, die vor der Übertragung aus dieser Vereinbarung entstanden sind. Jeglicher andere Versuch, diese Vereinbarung zu übertragen, ist rechtsunwirksam.
- 15.3 Änderung der Kontrolle. Bei einer Änderung der Kontrolle (z. B. durch den Kauf oder Verkauf von Aktien, durch eine Fusion oder durch eine andere Form von Unternehmenstransaktion) (a) macht die von dem Kontrollwechsel betroffene Partei der anderen Partei innerhalb von dreißig Tagen nach dem Kontrollwechsel schriftlich davon Mitteilung und (b) ist die andere Partei berechtigt, die vorliegende Vereinbarung zwischen dem Zeitpunkt des Kontrollwechsels und dreißig Tagen nach Erhalt der in Teilabschnitt (a) vorgesehenen schriftlichen Mitteilung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
- 15.4 Höhere Gewalt. Keine Partei ist haftbar für unzureichende Vertragserfüllung, soweit diese durch einen Umstand verursacht wurde, der außerhalb der zumutbaren Einflussmöglichkeiten der Partei lag (beispielsweise Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder terroristische Handlungen, Unruhen, Arbeitsbedingungen, staatliche Maßnahmen oder Internetausfälle).
- 15.5 Kein Verzicht. Das Ausbleiben der Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht dar.
- 15.6 Salvatorische Klausel. Falls eine der Bedingungen in dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar ist, bleibt die übrige Vereinbarung unbeschadet dessen nach wie vor wirksam.
- 15.7 Keine Geschäftsbesorgung. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und die vorliegende Vereinbarung begründet keine Geschäftsbesorgung, keine Partnerschaft und kein Joint Venture.
- 15.8 Keine Vorteile für Dritte. Aus dieser Vereinbarung ergeben sich keine Vorteile für Drittanbieter.
- 15.9 Billigkeitsantrag. Nichts in dieser Vereinbarung hindert die Parteien daran, einen Billigkeitsantrag zu stellen.
- 15.10 Geltendes Recht
- a. bei Städten, Verwaltungsbezirken und Bundesstaaten als juristische Personen. Falls es sich beim Kunden um eine Regierungsstelle einer Stadt, eines Verwaltungsbezirks oder eines Bundesstaates handelt, vereinbaren die Parteien Stillschweigen über anwendbares Recht und Gerichtsstand.
- b. Für alle anderen juristischen Personen. Falls der Kunde keine juristische Person gemäß Abschnitt 15.10(a) ist, gilt Folgendes: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen in diesem Staat. Die Parteien stimmen zu, dass sie bei jeglichen Anfechtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, der persönlichen und ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Verwaltungsbezirks Santa Clara, Kalifornien, unterliegen.
- 15.11 Ergänzungen. Alle etwaigen Ergänzungen müssen in Schriftform erfolgen und ausdrücklich besagen, dass es sich dabei um eine Ergänzung zu dieser Vereinbarung handelt.
- 15.12 Weiterbestehen. Die folgenden Abschnitte bestehen über den Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung fort: 7 (Vertrauliche Informationen), 8.1 (Gewerbliche Schutzrechte), 12.3 (Folgen der Kündigung), 13 (Haftungsfreistellung), 14 (Haftungsbegrenzung), 15 (Sonstiges) und 16 (Definitionen).
- 15.13 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und alle Dokumente, auf die darin verwiesen wird, stellen hinsichtlich des hier festgelegten Gegenstands die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitig vorhandenen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand. Falls dem Kunden bei der Anmeldung in den Diensten eine ähnliche Vereinbarung zum selben Gegenstand dargelegt wird, tritt die vorliegende Vereinbarung an die Stelle dieser ähnlichen Vereinbarung und ersetzt sie. Die Bestimmungen, die sich unter einer URL befinden und auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird, werden hiermit durch diesen Verweis in die Vereinbarung aufgenommen.
- 15.14 Interpretation in Konflikt stehender Bestimmungen. Falls die Dokumente, aus denen sich diese Vereinbarung zusammensetzt, in Konflikt zueinander stehen, gilt folgende Rangfolge der Dokumente: zuerst das Bestellformular (falls zutreffend), dann die Vereinbarung und dann die Bestimmungen unter einer URL.
- 15.15 Zweitschriften. Die Parteien können diese Vereinbarung eingehen, indem Sie das zutreffende Bestellformular (falls vorhanden) oder diese Vereinbarung als Zweitschrift ausfertigen, darunter Fax, PDF oder andere elektronische Kopien, die zusammengenommen ein Dokument begründen.
- 16. Definitionen
- "Richtlinien zur fairen Nutzung" bezeichnet die Richtlinien zur fairen Nutzung, die unter https://www.google.com/apps/intl/de/terms/use_policy.html oder unter einer anderen von Google bereitgestellten URL verfügbar sind.
- "Administratorkonten" bezeichnet die Administratorkonten, die Google dem Kunden zur Verwaltung der Dienste zur Verfügung stellt. Für die Nutzung der Administratorkonten ist ein Passwort erforderlich, das Google dem Kunden zur Verfügung stellt.
- "Admin-Konsole" bezeichnet das Online-Tool, das Google dem Kunden für die Berichterstellung und bestimmte weitere Verwaltungsaufgaben bereitstellt.
- "Administrator" bezeichnet einen vom Kunden bestimmten technischen Mitarbeiter, der die Dienste im Namen des Kunden für Endnutzer bereitstellt.
- "Anzeigen" bezeichnet Online-Anzeigen, die Google den Endnutzern anzeigt. Dazu gehören keine Anzeigeprodukte, die nicht Teil der Dienste sind (z. B. Google AdSense) und die der Kunde in Verbindung mit den Diensten nutzt.
- "Konzerngesellschaft" bezeichnet eine juristische Person, die direkte oder indirekte Kontrolle über eine Partei ausübt, von einer Partei kontrolliert wird oder gemeinsam mit einer Partei kontrolliert wird.
- "Vereinbarung" bezeichnet, je nach Gültigkeit, entweder diese Google Apps for Education-Vereinbarung oder eine Kombination eines Bestellformulars und dieser Google Apps for Education-Vereinbarung.
- "Absolventen" bezeichnet Absolventen oder ehemalige Studenten des Kunden.
- "Jahresgebühr" bezeichnet die Jahresgebühr für die im Bestellformular angegebenen Dienste (falls zutreffend).
- "Startdatum der Abrechnung" bezeichnet das Datum, ab dem der Kunde mit der Bezahlung für die Dienste an Google beginnt (falls zutreffend).
- "Markenkennzeichen" bezeichnen die Handelsnamen, Marken, Dienstzeichen, Logos, Domainnamen und weitere eindeutige Markenkennzeichen der jeweiligen Partei, die von der betreffenden Partei von Zeit zu Zeit geschützt werden.
- "Vertrauliche Informationen" bezeichnet Informationen, die eine der Parteien im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung an die andere Partei weitergegeben hat und die als vertraulich gelten bzw. unter den gegebenen Umständen als vertraulich gelten würden. Kundendaten zählen als vertrauliche Informationen des Kunden.
- "Kundendaten" bezeichnet Daten, einschließlich E-Mails, die vom Kunden oder von Endnutzern über die Dienste bereitgestellt, generiert, übertragen oder abgerufen werden.
- "Domainnamen des Kunden" bezeichnet die Domainnamen, die im Eigentum bzw. unter der Kontrolle des Kunden stehen und in Verbindung mit den Diensten nach Darstellung im Bestellformular verwendet werden. Der Kunde kann die Dienste ohne schriftliche Genehmigung von Google für alle seine Subdomains bereitstellen (z. B. "alumni.edu.com" als Subdomain von "edu.com").
- "Datum des Inkrafttretens" bezeichnet das Datum, an dem diese Vereinbarung gegengezeichnet wird.
- "Dringliches Sicherheitsproblem" bezeichnet entweder: (a) die Verwendung der Dienste durch den Kunden, aus der eine Verletzung der Richtlinien zur fairen Nutzung resultiert, wodurch (i) die Dienste, (ii) die Verwendung der Dienste durch andere Kunden oder (iii) das Netzwerk oder die Server von Google zur Bereitstellung der Dienste unterbrochen werden, oder (b) den unbefugten Zugriff Dritter auf die Dienste.
- "Endnutzer" bezeichnet die Personen, denen der Kunde die Nutzung der Dienste erlaubt.
- "Endnutzerkonto" bezeichnet ein von Google gehostetes Konto, das der Kunde mithilfe der Dienste für einen Endnutzer erstellt hat.
- "Exportkontrollgesetze" bezeichnet alle gültigen Gesetze und Bestimmungen zu Ausfuhr- und Wiederausfuhrbeschränkungen, einschließlich der Ausfuhrverordnung des amerikanischen Exportkontrollrechts (Export Administration Regulations, "EAR"), die vom US-Handelsministerium erlassen wird, der Handels- und Wirtschaftssanktionen, die von der Exportkontrollbehörde des US-Finanzministeriums erlassen werden, sowie der Bestimmungen für den internationalen Waffenhandel (International Traffic in Arms Regulations, "ITAR"), die vom US-Außenministerium erlassen werden.
- "Gebühren" bezeichnet die Kosten, die Google dem Kunden für die Dienste (falls zutreffend) gemäß dieser Vereinbarung in Rechnung stellt.
- "FERPA" bezeichnet den Family Educational Rights and Privacy Act (20 U.S.C. 1232g) und die Family Educational Rights and Privacy Act Regulations (34 CFR Part 99), einschließlich der jeweiligen Ergänzungen oder anderweitiger Änderungen, die von Zeit zu Zeit vorgenommen werden.
- "Datenschutzhinweise für Google Apps for Education" bezeichnet die Hinweise, die unter https://www.google.com/intl/de/work/apps/terms/education_privacy.html oder unter einer anderen von Google bereitgestellten URL verfügbar sind.
- "Hilfe" bezeichnet die Google-Hilfe unter https://www.google.com/support/ oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL.
- "Aktivitäten mit hohem Risiko" bezeichnet Verwendungszwecke wie den Betrieb von kerntechnischen Anlagen, von Systemen zur Flugverkehrsüberwachung oder von Lebenserhaltungssystemen, bei denen der Ausfall der Dienste zu Tod, Verletzung oder Umweltschäden führen könnte.
- "HIPAA" bezeichnet das US-amerikanische Gesetz "Health Insurance Portability and Accountability Act" aus dem Jahr 1996 in der jeweils gültigen Fassung und die zugehörigen Bestimmungen.
- "Gewerbliche Schutzrechte" bezeichnet aktuelle und zukünftige weltweite Rechte aus Patentrechtsgesetzen, Urheberrechtsgesetzen, Gesetzen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Markenrechtsgesetzen sowie Gesetzen zum Urheberpersönlichkeitsrecht und ähnliche Rechte.
- "Anfängliche Dienstlaufzeit" bezeichnet die Laufzeit für die betreffenden Dienste, die am Startdatum des Dienstes beginnt und für die "aktuelle Dienstlaufzeit" fortgesetzt wird, wie im Bestellformular ab dem Startdatum der Abrechnung (falls ein Bestellformular für die Dienste vorliegt) dargelegt, oder für die Laufzeit, die mit dem Datum des Inkrafttretens beginnt und für ein Jahr besteht (falls kein Bestellformular für die Dienste vorliegt).
- "Gebühr für die anfängliche Laufzeit" bezeichnet die Gebühr für die Dienste im Rahmen der anfänglichen Laufzeit (ohne eventuell anfallende einmalige Gebühren), wie im Bestellformular (falls zutreffend) dargelegt.
- "Monatliche Gebühr" bezeichnet die monatliche Gebühr für die im Bestellformular angegebenen Dienste (falls zutreffend).
- "Nicht zu Google Apps gehörende Produkte" bezeichnet Produkte von Google, die nicht Teil der Dienste sind, auf die Endnutzer jedoch mithilfe des Nutzernamens und des Passworts für ihr Endnutzerkonto zugreifen können. Weitere Informationen zu nicht zu Google Apps gehörenden Produkten sind unter https://www.google.com/support/a/bin/answer.py?hl=de&answer=181865 oder unter einer anderen von Google bereitgestellten URL verfügbar.
- "Nutzungsbedingungen von nicht zu Google Apps gehörenden Produkten" bezeichnet die Nutzungsbedingungen, die unter https://www.google.com/apps/intl/de/terms/additional_services.html oder unter einer anderen von Google bereitgestellten URL verfügbar sind.
- "E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen" bezeichnet die E-Mail-Adresse, die der Kunde für den Empfang von Benachrichtigungen von Google festgelegt hat. Der Kunde kann diese E-Mail-Adresse über die Admin-Konsole ändern.
- "Bestellformular" bezeichnet ein Bestellformular, das als schriftliches Dokument von Google bereitgestellt wird und die Dienste benennt, die der Kunde von Google gegen eine Gebühr (falls zutreffend) aus dieser Vereinbarung erwirbt. Das Bestellformular enthält: (i) ein Signaturfeld für den Kunden oder für den Kunden und Google, (ii) die Artikelnummern der betreffenden Dienste, (iii) Gebühren (falls zutreffend) und (iv) die Anzahl aller Endnutzerkonten sowie deren aktuelle Dienstlaufzeit.
- "Bestellung" bezeichnet eine vom Kunden platzierte Bestellung.
- "Dienste" bezeichnet die Google Apps for Education-Kerndienste, Google Classroom und, falls zutreffend, die Google Apps Vault-Dienste, die von Google bereitgestellt und vom Kunden gemäß dieser Vereinbarung verwendet werden. Eine Beschreibung der Dienste ist unter https://www.google.com/apps/intl/de/terms/user_features.html oder unter einer anderen von Google bereitgestellten URL verfügbar.
- "Datum des Dienstbeginns" ist das Datum, ab dem Google die Dienste für den Kunden zur Verfügung stellt.
- "Dienstseiten" bezeichnet die Webseiten, auf denen die Dienste für die Endnutzer bereitgestellt werden.
- "Dienstlaufzeit" bezeichnet die anfängliche Dienstlaufzeit sowie sämtliche Verlängerungslaufzeiten der betreffenden Dienste.
- "SLA" bezeichnet das Service Level Agreement, das unter https://www.google.com/apps/intl/de/terms/sla.html oder unter einer anderen von Google bereitgestellten URL verfügbar ist.
- "Mitarbeiter" bezeichnet eine Einzelperson (aus jedwedem Fachbereich), die vom Kunden beschäftigt wird oder wurde. Alle als Mitarbeiter tätigen Studenten oder Absolventen gelten gemäß dieser Vereinbarung als Mitarbeiter (und sind nicht in der Definition "Student" oder "Absolvent" enthalten), wenn sie innerhalb der letzten 12 Monate vom Kunden beschäftigt wurden.
- "Student" bezeichnet eine Einzelperson, die innerhalb der letzten 12 Monate für Kurse eingetragen war, die vom Kunden angeboten wurden.
- "Sperren" bezeichnet je nach Fall die sofortige Deaktivierung des Zugangs zu den Diensten oder deren Bestandteilen, um die weitere Nutzung der Dienste zu verhindern.
- "Steuern" bezeichnet alle Abgaben, Zollgebühren oder Steuern (mit Ausnahme der Einkommenssteuer von Google) in Verbindung mit dem Verkauf der Dienste, einschließlich aller zugehörigen Geldbußen oder Zinsen.
- "Laufzeit" bezeichnet die Laufzeit der Vereinbarung, die am Datum des Inkrafttretens beginnt und (i) bis zum Ende der letzten Dienstlaufzeit oder (ii) bis zu der Kündigung der Vereinbarung gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung fortbesteht – je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.
- "Anforderungen seitens Dritter" bezeichnet die Anforderung von Aufzeichnungen über die Nutzung der Dienste durch bestimmte Endnutzer seitens einer dritten Partei. Bei Anforderungen seitens eines Dritten kann es sich um einen rechtmäßigen Durchsuchungsbefehl, eine gerichtliche Verfügung, eine Vorladung, eine sonstige rechtliche Anordnung oder eine schriftliche Einwilligung des Endnutzers in die Offenlegung handeln.
- "TSS" bezeichnet die technischen Supportdienste, die Google den Administratoren gemäß den TSS-Richtlinien während der Laufzeit bereitstellt.
- "TSS-Richtlinien" bezeichnet die Richtlinien für den technischen Support von Google, die zum jeweiligen Zeitpunkt für die Dienste in Kraft sind. Die TSS-Richtlinien sind unter https://www.google.com/apps/intl/de/terms/tssg.html oder unter einer anderen von Google bereitgestellten URL verfügbar.
- "URL-Bestimmungen" bezeichnet die Richtlinien zur fairen Nutzung, das Service Level Agreement und die TSS-Richtlinien.